Die Auswirkungen des Net Zero Industry Acts auf die Vergabe
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18. Dezember 2024
Mit der verabschiedeten Verordnung will die EU saubere Technologien in den Mitgliedsstaaten fördern. Wir erklären Ihnen die Auswirkungen der Netto-Null-Industrie-Verordnung auf die öffentliche Vergabe.
Der Net Zero Industry Act (NZIA) möchte die Grundlage für den Ausbau sogenannter „Netto-Null-Technologien“ in der EU schaffen. Dies beinhaltet zum einen die starke Reduktion von Emissionen als auch Technologien, die der Atmosphäre aktiv CO2 entziehen und so unvermeidbare Emissionen ausgleichen können. Rechnerisch wird durch die Verbindung emissionsarmer Prozesse und CO2-Entzug ein „Netto Null“ an Emissionen ausgestoßen.
Mit dieser Verordnung wird der Weg bereitet für die europäische Produktion von Technologien in den Bereichen Solar, Wind, Batterietechnologie und Elektrolyseuren. Ein erstes Etappenziel ist eine Produktion von 40 % dieser Technologien in EU-Ländern bis 2030. Mit diesen Zielen einhergehen auch Vorgaben für Vergaben, die ebenfalls zur Erreichung beitragen sollen.
Vorfahrt für Netto-Null-Projekte
Sofern es im nationalen Recht möglich ist, soll Projekten rund um Netto-Null-Technologie, die höchstmögliche Bedeutung gegeben werden. Das schließt alle mit Vergaben zusammenhängende Verfahren, Berufungen etc. mit ein. Des Weiteren werden Fristen für die Dauer von Genehmigungsverfahren gesetzt, die nicht überschritten werden dürfen. Die Bestrebungen finden sich damit in der generellen Beschleunigung und dem Bürokratieabbau des Vergabetransformationspakets wieder, dessen Vorschläge wir in einem anderen Beitrag bereits beleuchtet haben.
„Mit dem NZIA schaffen wir Planbarkeit für den Ausbau von Produktionskapazitäten, stärken Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz und erhöhen so unsere Wirtschaftssicherheit. Wir wollen den NZIA jetzt so schnell wie möglich umsetzen, um der Industrie möglichst bald die notwendigen Impulse für den Produktionshochlauf der Netto-Null-Technologien zu geben.“
(Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck)
Diversifizierung des Angebots
Die öffentliche Vergabe spielt für die von Minister Habeck genannten Impulse eine wichtige Rolle. Damit saubere Technologien gefördert werden können, ist ein diverser und lebendiger Markt nötig. Um dies sicherzustellen, sollen Auftraggeber der öffentlichen Hand zukünftig Nachhaltigkeits- und Resilienzkriterien bei den Ausschreibungen berücksichtigen. Auch dieser Aspekt wäre im neuen Vergabetransformationspaket bereits berücksichtigt.
Warten auf eine nationale Umsetzung
Der NZIA wurde am 29. Juni 2024 verabschiedet und bietet daher die Grundlage für die nationale Durchführung. In welcher Form dies umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Wir informieren Sie weiterhin über neue Informationen und Entwicklungen.
Bei weiteren Fragen können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen (vertrieb@ai-ag.de).
Autor: Steffen Donath
Technischer Redakteur