Das ändert sich 2026 für die Vergabe in NRW
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19. Dezember. 2025
Nordrhein-Westfalen zieht einen harten Schlussstrich zum Ende des Jahres. Ab Januar gelten grundlegend neue Regeln für die Vergabe in der Unterschwelle. Wir stellen Ihnen die zentralen Neuerungen vor und erklären, was mit bereits gestarteten Vergaben passiert.
Nach einer Analyse der Vergabestatistik befinden sich über 91 % der Vergaben in NRW 2023 im Unterschwellenbereich. Diese machen aber nur ca. 50 % des insgesamt bewegten Auftragswertes aus. Um diesen Verwaltungsaufwand zu reduzieren, gestaltet NRW die Unterschwelle zum 01.01.2026 neu. UVgO wird komplett durch den neuen §75a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) abgelöst. Diese Umstellung umfasst auch alle eventuell bestehenden Regelungen zur kommunalen Vergabe. Es handelt sich somit, um einen kompletten Neuanfang für die Unterschwellenvergabe.
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
Was fällt weg? Ab 01.01.2026 gelten nicht mehr:
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- UVgO und VOB/A Abschnitt 1 bei Unterschwellenvergaben
- Form- und Fristvorschriften (z. B. Submissionstermine, strikte Angebotsformen)
- Pflicht zur öffentlichen Bekanntmachung
- Statistikpflichten nach der Vergabestatistikverordnung
- Verpflichtende Verfahren ab bestimmten Wertgrenzen
Was wird möglich?
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- Verhandlungen sind immer zulässig
- Direktaufträge ohne starre Wertgrenzen
- Produktspezifische Beschaffung ist erlaubt, sofern sachlich begründet (z. B. Lieferzeiten, Nachhaltigkeit, Lebenszykluskosten)
- Nur ein Angebot genügt, wenn Marktpreise bekannt sind
- Flexible Vertragsänderungen oder -verlängerungen sind zulässig
- Keine Angebotsunterlagen in formaler Struktur erforderlich
- Eignungsprüfung deutlich schlanker, z. B. Verzicht auf Referenzen oder zur Förderung von Start-ups
Fünf zentrale Aspekte der neuen Unterschwellenvergabe
Die neue Unterschwellenvergabe soll sich nun einzig und allein an den fünf folgenden Kriterien orientieren:
-
- Wirtschaftlichkeit
- Effizienz
- Sparsamkeit
- Gleichbehandlung
- Transparenz
Mit diesen Leitkriterien soll die Vergabe kostengünstiger und effizienter ablaufen, ohne das Ergebnis negativ zu beeinflussen. Durch diese Anpassungen ändern sich auch die Schwellenwerte in NRW wie folgt:
Vergaberichtlinie
Leistungsart
Bauleistung
Liefer-/Dienstleistung (obere und oberste Bundesbehörde)
Liefer-/Dienstleistung (alle übrigen öffentlichen Auftraggeber)
Bis 31.12.2025
5.538.000 EUR
143.000 EUR
221.000 EUR
Ab 01.01.2026
5.404.000 EUR
140.000 EUR
216.000 EUR
Sektorenrichtlinie und Richtlinie Verteidigung und Sicherheit
Leistungsart
Bauleistung
Liefer-/Dienstleistung (obere und oberste Bundesbehörde)
Bis 31.12.2025
5.538.000 EUR
443.000 EUR
Ab 01.01.2026
5.404.000 EUR
432.000 EUR
Konzessionen
Leistungsart
Bauleistung
Bis 31.12.2025
5.538.000 EUR
Ab 01.01.2026
5.404.000 EUR
Die EU-Schwellenwerte für soziale und andere Dienstleistung bleiben von den Änderungen unberührt. Damit gilt weiterhin:
- 750.000 EUR für öffentliche Auftraggeber
- 1.000.000 EUR für Sektorenauftraggeber
Quelle: Vergabe NRW (https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/neue-eu-schwellenwerte-ab-01012026)
Umgang mit alten Verfahren
Alle Verfahren, die noch im Jahr 2025 begonnen wurden, werden noch nach alter Rechtsgrundlage durchgeführt und beendet, auch wenn sie über den 01.01.2026 hinausgehen. Wurde ein Zuwendungsbescheid 2025 erhalten, aber die Auftragsvergabe findet erst 2026 statt, muss geprüft werden, ob ein dynamischer Verweis auf das Vergaberecht zugrunde liegt. In diesem Fall wird der neue Paragraf auf die Auftragsvergabe angewendet.
Umfangreiche Informationen zur Neuregelung und häufig gestellte Fragen zur Umstellung finden Sie im offiziellen FAQ zur Vergaberechtsänderung: Kommunale Vergabe in Land Nordrhein-Westfalen – Häufige Fragen und Antworten.
Vergabe ab 2026
Durch den Wegfall der Verfahrensvorgabe sowie die Stärkung der Direktvergabe ergeben sich neue Möglichkeiten bei der Beschaffung. Neben der Aufforderung von Unternehmen zur Angebotsabgabe kann auch auf Shopseiten/Herstellerinformationen oder Kataloge zurückgegriffen werden, um geeignete Angebote zu finden. Marktplatz- und Kataloglösungen erlauben so eine schnelle und effiziente Abwicklung von Beschaffungsprozessen. Unser Modul AI EINKAUFSMANAGER erlaubt es Ihnen zum einen eine Freitextanforderung an einen Einkäufer zu senden, welcher nun im Unterschwellenbereich die Möglichkeit besitzt, auch ohne Vergabeverfahren Waren oder Dienstleistungen einzukaufen. Durch die Möglichkeit der Einbindung von Punch-Out-Katalogen und gesenkten Schwellenwerten, können Bedarfe aber auch einfach direkt über das Katalogmanagementsystem gedeckt werden. Dadurch werden große Online-Händler wie Amazon oder Unite nahtlos zugänglich gemacht.
Lesen Sie mehr unter: Endlich der passende Shop – das Modul AI EINKAUFSMANAGER – Administration Intelligence AG
Ohne Schwellenwert im Modul AI VERGABEMANAGER
Das Modul AI VERGABEMANAGER bietet Ihnen alle Möglichkeiten, eine Vergabe nach dem neuen Vorbild in NRW durchzuführen mit allen Vorteilen unserer Lösung. Auf diese Weise können Sie Leistungsverzeichnis und Eignungskriterien frei und nach Ihren Wünschen gestalten und profitieren von einer automatischen und rechtssicheren Dokumentation des Verfahrens auch im Unterschwellenbereich. Mehr Informationen hierzu finden Sie in unserem Beitrag „Unterschwellenvergabe im Wandel“. Gleichzeitig können Sie sich auf die etablierte und gesicherte Abwicklung von Verfahren aller Verfahrensarten in unserer Lösung verlassen, sodass Sie die neue Flexibilität in der öffentlichen Beschaffung voll ausnutzen können.
Egal wie sich die Vergabe in Zukunft entwickeln sollte – Unter- wie Oberschwellenbereich – durch den modularen Charakter unseres AI BESCHAFFUNGSPORTALS können Sie stets schnell auf Änderungen reagieren und gleichzeitig auf Verlässlichkeit und Sicherheit in allen Prozessen bauen.
Bei weiteren Fragen können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen (vertrieb@ai-ag.de).

Autor: Steffen Donath
Technischer Redakteur