SaubFahrzeugBeschG im

AI VERGABEMANAGER

6. Dez. 2021

Lesedauer: 7 Minuten

CVD und SaubFahrzeugBeschG im AI VERGABEMANAGER

Am 5. Mai 2021 verabschiedete der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Beschaffung sauberer sowie effizienter Straßenfahrzeuge und seit dem 2. August 2021 gilt nun der erste Referenzzeitraum für die öffentlichen Auftraggeber. Um die Einhaltung dieses Gesetzes für den öffentlichen Auftraggeber zu erleichtern und ihn hierbei zu unterstützen, hat die Administration Intelligence AG die Anforderungen dieses Gesetzes bereits im AI VERGABEMANAGER umgesetzt.

Das sog. „Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz“ (SaubFahrzeugBeschG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber zukünftig, bei der Beschaffung von Fahrzeugen eine bestimmte Quote sauberer und effizienter Fahrzeuge einzuhalten. Dieses Gesetz dient der Umsetzung der europäischen Vorgabe der „Clean Vehicle Directive“ (CVD) zur Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (s. Richtlinie (EU) 2019/1161 vom 20. Juni 2019). Der erste Referenzzeitraum gilt seit dem 2. August 2021 und legt fest, dass ein Teil der vom öffentlichen Auftraggeber angeschafften Fahrzeuge künftig emissionsarm oder -frei sein müssen.

Was regelt das Gesetz?

Das SaubFahrzeugBeschG regelt Mindestziele sowie deren Sicherstellung bei der Beschaffung bestimmter Straßenfahrzeuge und Dienstleistungen, für die diese Straßenfahrzeuge eingesetzt werden, wie beispielsweise bei der Personenbeförderung. Dabei betrifft das Gesetz vor allem die Beschaffung von Nutzfahrzeugen. Darüber hinaus unterscheidet das Gesetz zwischen sauberen leichten Nutzfahrzeugen, sauberen schweren Nutzfahrzeugen und emissionsfreien schweren Nutzfahrzeugen.

Was müssen die öffentlichen Auftraggeber nun beachten?

Die Auftraggeber sind dazu verpflichtet, bei der Beschaffung von Fahrzeugen und Dienstleistungen die für den jeweiligen Referenzzeitraum festgelegten Mindestziele einzuhalten und dies auch umfangreich zu dokumentieren. Daher müssen öffentliche Auftraggeber unter anderem in den Vergabebekanntmachungen die Anzahl der Fahrzeuge – unterteilt nach sauberen leichten Nutzfahrzeugen, sauberen schweren Nutzfahrzeugen und emissionsfreien schweren Nutzfahrzeugen, sowie auch unterteilt nach Fahrzeugklassen – angeben.

Zu beachten ist hierbei, dass die Verpflichtung unmittelbar aus dem Gesetz entsteht und es dadurch keiner behördlichen Anordnung bedarf. Auch ohne entsprechende behördliche Mitteilung ist diesen Vorgaben seit Inkrafttreten des SaubFahrzeugBeschG Folge zu leisten.

Umsetzung des SaubFahrzeugBeschG im AI VERGABEMANAGER

Im AI VERGABEMANAGER erfolgt die praktische Umsetzung des SaubFahrzeugBeschG durch eine einfache Abfrage bei der Erstellung der Auftragsbekanntmachung sowie bei der Erstellung der Bekanntmachung vergebener Aufträge.

Hierbei wird in der Auftragsbekanntmachung zunächst nur abgefragt, ob es ein Auftrag ist, der in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG fällt, und um welche Rechtsgrundlage es sich hierbei handelt (Dienstleistungsauftrag, Öffentliche Dienstleistungsaufträge, etc.).

Bei der Bekanntmachung vergebener Aufträge können die Angaben zu dem SaubFahrzeugBeschG weiter spezifiziert werden und weitere Informationen zu den Fahrzeugklassen angegeben werden. Entsprechend den Eingaben werden die Bekanntmachungen automatisch gemäß den Vorgaben des Gesetzes befüllt.

Für Nutzer des AI VERGABEMANAGERS besteht ein großer Vorteil in der Sicherheit, die Angaben korrekt zu hinterlegen. Dadurch, dass sie den vorgegebenen Text, der ein gewisses Maß an Fehlerpotenzial aufgrund der Rautezeichen und der Abkürzungen aufweist, nicht manuell eintragen müssen. Denn die Nutzer werden im AI VERGABEMANAGER bequem mithilfe eines formularbasierten Workflows geführt und müssen lediglich bei der Abfrage im Formular eine Auswahl treffen sowie Häkchen an den passenden Stellen setzen. Das System erstellt dann automatisch den durch das Gesetz vorgegebenen Textbaustein.

Umsetzung des SaubFahrzeugBeschG im AI VERGABEMANAGER

Darstellung des SaubFahrzeugBeschG auf der AI VERGABEPLATTFORM

Anmerkung

Letztendlich ist noch anzumerken, dass nicht jede einzelne Beschaffung den gesetzlich vorgegebenen Mindestzielen des SaubFahrzeugBeschG entsprechen muss. Stattdessen ist es wichtig, bestimmte Quoten insgesamt einzuhalten.

Falls Sie noch weitere Fragen haben sollten oder Sie gerne in einer Webpräsentation sehen wollen, wie das SaubFahrzeugBeschG im AI VERGABEMANAGER umgesetzt wurde, schreiben Sie uns unter dieser E-Mail vertrieb@ai-ag.de.

Autorin: Deborah Hümpfner

Marketing und Vertrieb