Dynamisches Beschaffungssystem (Teil 1)

Lesedauer: 4 Minuten

28. Feb. 2022

Dynamisches Beschaffungssystem: Ein Überbick

Mit einem dynamischen Beschaffungssystem verändern Sie Ihre wiederkehrenden Beschaffungen grundlegend. Durch dieses Verfahren vereinfachen Sie nicht nur Ihre Beschaffung, sondern können es auch stark beschleunigen. Erhalten Sie hier einen Überblick zum dynamischen Beschaffungssystem und welche Voraussetzungen für dieses Verfahren erfüllt sein müssen.

Dynamisches Beschaffungssystem: Kurz erklärt

Ein dynamisches Beschaffungssystem (DBS) ist ein zeitlich befristetes, ausschließlich elektronisches Verfahren zur Beschaffung sog. marktüblicher Leistungen.

Bei einem wiederkehrenden Bedarf an marktüblichen Leistungen kann der öffentliche Auftraggeber ein dynamisches Beschaffungssystem einrichten. Hierfür wird zunächst bekannt gegeben, dass für einen festgelegten Zeitraum Leistungen benötigt werden. Alle interessierten Unternehmen können sich qualifizieren, indem sie einen Antrag auf Teilnahme stellen und dadurch ihre Eignung nachweisen. Dabei kann der Teilnahmeantrag während der gesamten Laufzeit des dynamischen Beschaffungssystems gestellt werden. Erfüllen die Unternehmen alle Eignungskriterien, werden sie für das dynamische Beschaffungssystem zugelassen. Sobald eine Einzelvergabe stattfindet, werden alle geeigneten Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Einzelvergabe wird wiederum nach dem üblichen Ablauf durchgeführt.

Was sind marktübliche Leistungen?

Marktübliche Leistungen werden im GWB als Leistungen beschrieben, „bei denen die allgemein auf dem Markt verfügbaren Merkmale den Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers genügen“ (§ 120 Abs. 1 GWB). Die zu beschaffenden Waren oder Dienstleistungen müssen somit unmittelbar vom Markt abrufbar sein – dies gilt insbesondere für Massenverbrauchsgüter. So können mittels einem dynamischen Beschaffungssystems die unterschiedlichsten Leistungen beschafft werden. Dennoch sollte die Definition von marktüblichen­ Leistungen nicht allzu großzügig ausgelegt werden.

Wir empfehlen vor der Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems eine Markterkundung durchzuführen. So kann ermittelt werden, ob es sich bei der angefragten Leistung um eine marktübliche Leistung handelt.

Voraussetzungen für ein dynamisches Beschaffungssystem

Im Folgenden werden die Grundsätze zusammengefasst, die laut § 22 der Vergabeverordnung (VgV) für den Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems gelten:

 

  • Es ist nur für die Beschaffung von marktüblichen Leistungen nutzbar.
  • Bei der Auftragsvergabe gelten die Vorschriften des nicht offenen Verfahrens.
  • Es wird vollständig elektronisch eingerichtet und betrieben.
  • Es steht im gesamten Zeitraum allen Bietern offen, die die festgelegten Eignungskriterien erfüllen. Zudem darf die Bewerberanzahl nicht begrenzt werden.
  • Der Zugang ist für alle Unternehmen kostenfrei.

Fazit

Das dynamische Beschaffungssystem ist ein Verfahren, das vielfältige Möglichkeiten bietet und für die Beschaffung von einer Vielzahl an Leistungen genutzt werden kann. Dennoch hat sich dieses Verfahren auf dem Markt noch nicht etabliert. Ein Grund hierfür könnte der geringe Bekanntheitsgrad sein oder es liegt an den Unsicherheiten der Behörden wie bspw. im Hinblick auf das Verständnis von marktüblichen Leistungen.

Unseren Erfahrungen nach ist diese Unsicherheit jedoch unbegründet. Eine Vielzahl unserer Kunden benutzt bereits seit Jahren erfolgreich die Vergabeart des dynamischen Beschaffungssystems in Verbindung mit unseren Vergabelösungen. Sie profitieren von den vielen Vorteilen, die dieses System mit sich bringt. Daher wollen wir Sie gerne an unseren sowie den Erfahrungen unserer Kunden teilhaben lassen. Kontaktieren Sie uns oder nehmen Sie an unseren Webinaren teil. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihren Anliegen.

Erfahren Sie mehr über den Ablauf eines dynamischen Beschaffungssystems in unserem nächsten Blogbeitrag.

Autorin: Deborah Hümpfner

Marketing und Vertrieb